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   BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05   

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https://dejure.org/2005,12706
BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05 (https://dejure.org/2005,12706)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2005 - 1 B 57.05 (https://dejure.org/2005,12706)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2005 - 1 B 57.05 (https://dejure.org/2005,12706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von positiven Entwicklungen des Betroffenen bei Ausweisungsentscheidungen; Begründung einer die Ausweisung rechtfertigenden Wiederholungsgefahr; Messbarkeit einer Verwaltungsentscheidung nach dem alten Ausländergesetz bei In-Kraft-Treten des neuen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05
    Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05
    Im Übrigen geht die Beschwerde bei ihrer Wiedergabe der neueren Senatsrechtsprechung zur Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und türkischen Assoziationsberechtigten nicht auf den Umstand ein, dass es Gründe des materiellen Europa- und Assoziationsrechts sind, die ein Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts gebieten und nicht ein von der Beschwerde behaupteter Grundsatz des deutschen Verfahrensrechts (vgl. Urteile vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 30.02 BVerwGE 121, 297 ; BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05
    Im Übrigen geht die Beschwerde bei ihrer Wiedergabe der neueren Senatsrechtsprechung zur Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und türkischen Assoziationsberechtigten nicht auf den Umstand ein, dass es Gründe des materiellen Europa- und Assoziationsrechts sind, die ein Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts gebieten und nicht ein von der Beschwerde behaupteter Grundsatz des deutschen Verfahrensrechts (vgl. Urteile vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 30.02 BVerwGE 121, 297 ; BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05
    Sie stützt sie darauf, dass die Berufungsentscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1998 BVerwG 1 C 8.96 (NVwZ 1999, 303 = InfAuslR 1999, 54) abweiche.
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05
    Im Übrigen geht die Beschwerde nicht wie erforderlich darauf ein, dass der Gesetzgeber mit der Normierung von Tatbeständen für eine Regelausweisung wie in dem hier maßgeblichen § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG an bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen anknüpft, denen besonders gefährliche Handlungen zugrunde liegen, so dass typischerweise eine Ausweisung geboten und verhältnismäßig ist, ohne dass wie hier der Verurteilung weitere Straftaten folgen müssten (vgl. Urteil vom 16. November 1999 BVerwG 1 C 11.99 Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19, S. 6 f.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2005 - 1 B 57.05
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann ein Verfahrensmangel regelmäßig und so auch hier nicht begründet werden (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
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